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Pflege-Kompass

Verhinderungspflege

Wenn die pflegende Person krank wird, in Urlaub fährt oder einfach Auszeit braucht: So funktioniert die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI.

Hinweis: Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung. Verbindliche Auskünfte erteilen die Pflegekassen sowie anerkannte Beratungsstellen.

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