Leistungen der Pflegeversicherung
Überblick über Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag und weitere Ansprüche der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Die gesetzliche Pflegeversicherung ist im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) geregelt. Sie leistet finanzielle und organisatorische Unterstützung, sobald ein anerkannter Pflegegrad vorliegt. Das Leistungssystem ist bewusst flexibel aufgebaut, damit Pflegebedürftige und ihre Angehörigen die passende Versorgungsform wählen können.
Pflegegeld
Wird die Pflege ausschließlich durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn übernommen, zahlt die Pflegekasse Pflegegeld direkt an die pflegebedürftige Person. Über die Verwendung kann frei entschieden werden – häufig wird das Geld als Anerkennung und Aufwandsentschädigung an die pflegende Person weitergegeben.
Pflegesachleistungen
Wird die Pflege von einem ambulanten Pflegedienst übernommen, rechnet dieser direkt mit der Pflegekasse ab. Pflegegeld und Pflegesachleistungen lassen sich auch kombinieren, wenn Angehörige und Dienstleister gemeinsam unterstützen.
Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI
Alle Pflegebedürftigen mit anerkanntem Pflegegrad haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag. Damit lassen sich anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag finanzieren, etwa Betreuung, Begleitung oder hauswirtschaftliche Hilfe durch zertifizierte Anbieter.
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Wenn die pflegende Person kurzfristig ausfällt oder eine Auszeit braucht, kann Verhinderungspflege beantragt werden. Reicht die häusliche Versorgung temporär nicht aus, übernimmt die Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung die Versorgung – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder während eines Urlaubs der Angehörigen.
Weitere Leistungen
Hinzu kommen Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Tages- und Nachtpflege sowie – bei höheren Pflegegraden – Leistungen für vollstationäre Pflege. Die konkrete Höhe einzelner Beträge wird regelmäßig angepasst; eine aktuelle, individuelle Übersicht erhalten Sie über die Pflegeberatung oder direkt bei der zuständigen Pflegekasse.
Hinweis: Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung. Verbindliche Auskünfte erteilen die Pflegekassen sowie anerkannte Beratungsstellen.