Verhinderungspflege 2026: Anspruch, Höhe und gemeinsamer Jahresbetrag
Wenn die Hauptpflegeperson eine Pause braucht: Wie die Verhinderungspflege 2026 nach § 39 SGB XI funktioniert und wie der gemeinsame Jahresbetrag genutzt wird.
von Engel im Alltag
Wer einen Angehörigen pflegt, braucht regelmäßig Auszeiten – wegen Urlaub, Krankheit, beruflichen Terminen oder einfach zum Auftanken. Die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI stellt dafür eine professionelle oder private Vertretung bereit – finanziert durch die Pflegeversicherung.
Wer hat Anspruch?
Anspruch auf Verhinderungspflege haben Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5, die zuhause versorgt werden und für die mindestens eine Pflegeperson bei der Pflegekasse eingetragen ist.
Seit dem 1. Juli 2025 entfällt die frühere Vorpflegezeit von sechs Monaten: Verhinderungspflege kann ab Beginn der häuslichen Pflege beansprucht werden.
Wie viel Geld steht 2026 zur Verfügung?
Seit dem 1. Juli 2025 gilt ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 € für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege – flexibel verteilbar zwischen beiden Leistungsarten (§ 42a SGB XI). Der Betrag steht vollumfänglich im Kalenderjahr zur Verfügung; auch wenn die Voraussetzungen erst im Verlauf des Jahres erfüllt werden.
Wer darf vertreten?
- Ambulante Pflegedienste rechnen meist direkt mit der Pflegekasse ab.
- Privatpersonen (Freunde, Nachbarn) können einspringen und werden über die Pflegekasse erstattet.
- Nahe Angehörige (1. und 2. Grades) sowie Mitwohnende dürfen ebenfalls vertreten – die Vergütung ist hier jedoch auf das Zweifache des Pflegegeldes plus nachgewiesene Mehrkosten begrenzt.
Stundenweise oder tageweise?
- Stundenweise (unter 8 Stunden pro Tag): Pflegegeld wird nicht gekürzt. Die Tage zählen nicht in das Jahreslimit von 56 Tagen.
- Tageweise (ab 8 Stunden pro Tag): Pflegegeld wird in der Regel um die Hälfte gekürzt – außer am ersten und letzten Tag eines Zeitraums. Insgesamt max. 56 Tage pro Jahr tageweise.
So beantragen Sie Verhinderungspflege
- Anruf oder Schreiben an die Pflegekasse.
- Formular ausfüllen (Kasse stellt es bereit – häufig auch online).
- Belege sammeln: Rechnungen vom Pflegedienst, Quittungen privater Pflegepersonen, ggf. Fahrkostennachweise.
- Antrag einreichen – Verhinderungspflege darf für das laufende und das vorherige Kalenderjahr rückwirkend geltend gemacht werden.
Was lässt sich mit der Verhinderungspflege bezahlen?
- Vergütung für die Ersatzpflegeperson.
- Notwendige Fahrtkosten (z. B. 0,20 €/km bei Privatpersonen).
- Verdienstausfall der Ersatzpflegeperson, sofern nachvollziehbar belegt.
Hinweis: Beträge und Regelungen werden regelmäßig angepasst. Maßgeblich sind die Vorgaben Ihrer Pflegekasse im konkreten Fall. Wir helfen Ihnen gern, den passenden Einsatz zu planen.