Pflegegrad 2: Geldleistungen 2026 im Überblick
Pflegegeld, Pflegesachleistung, Entlastungsbetrag und mehr: Welche Leistungen Pflegegrad 2 im Jahr 2026 bringt – und wie sie sich kombinieren lassen.
von Engel im Alltag
Pflegegrad 2 ist die häufigste Einstufung bei häuslicher Pflege. Er steht für eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (27 bis unter 47,5 Punkte im Begutachtungsassessment) und schaltet das volle Spektrum der Leistungen der Pflegeversicherung frei. Wir zeigen die wichtigsten Geldleistungen 2026 im Überblick.
Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige
Wer überwiegend durch Privatpersonen (z. B. Angehörige) zuhause gepflegt wird, hat Anspruch auf Pflegegeld. Die Pflegekasse überweist es direkt an die pflegebedürftige Person.
- Aktueller Monatsbetrag bei Pflegegrad 2: 347 €
Das Pflegegeld kann frei verwendet werden – etwa als Anerkennung für pflegende Angehörige, zur Finanzierung von Hilfsmitteln oder für Auszeiten.
Pflegesachleistungen über einen Pflegedienst
Wer einen ambulanten Pflegedienst beauftragt, erhält Pflegesachleistungen. Die Pflegekasse rechnet direkt mit dem Dienst ab.
- Monatlicher Höchstbetrag bei Pflegegrad 2: 796 €
Werden die Sachleistungen nicht vollständig genutzt, ist eine Kombinationsleistung mit Pflegegeld möglich – anteilig nach dem Verhältnis der genutzten Sachleistungen.
Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)
Universell für alle Pflegegrade: 131 €/Monat für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsleistungen (z. B. Alltagsbegleitung, hauswirtschaftliche Hilfe, Tagespflege). Restbeträge sind übertragbar bis zum 30. Juni des Folgejahres.
Tages- und Nachtpflege
Im Rahmen einer teilstationären Pflege stehen bei Pflegegrad 2 ebenfalls bis zu 796 €/Monat zur Verfügung. Das Budget besteht zusätzlich zu Pflegegeld und Sachleistung und kürzt diese nicht.
Kurzzeit- und Verhinderungspflege – gemeinsamer Jahresbetrag
Seit 1. Juli 2025 gilt ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (§ 42a SGB XI). Er steht für das gesamte Kalenderjahr zur Verfügung und ist flexibel zwischen beiden Leistungsarten einsetzbar.
Pflegehilfsmittel & Wohnumfeld
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 €/Monat (z. B. Handschuhe, Bettschutz, Desinfektion).
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: bis zu 4.000 € pro Maßnahme (z. B. bodengleiche Dusche, Treppenlift).
- Hausnotruf: Pauschalbetrag rund 25,50 €/Monat.
Vollstationäre Pflege
Wer in ein Pflegeheim einzieht, erhält bei Pflegegrad 2 einen Pflegekassenanteil von rund 805 €/Monat. Hinzu kommt – je nach Verweildauer – ein Leistungszuschlag für den pflegebedingten Eigenanteil.
Zusammen denken statt einzeln nutzen
Pflegegeld, Sachleistung, Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege ergänzen sich gegenseitig. Eine Beratung nach § 7a SGB XI hilft, alle Töpfe gemeinsam zu planen. Wir unterstützen Sie gerne dabei.
Hinweis: Beträge können sich durch Gesetzesänderungen anpassen. Maßgeblich ist der individuelle Bescheid Ihrer Pflegekasse. Dieser Beitrag ersetzt keine Beratung im Einzelfall.