Pflegegrad 1: Diese Leistungen stehen Ihnen 2026 zu
Mit Pflegegrad 1 erhalten Pflegebedürftige Entlastungsbetrag, Hilfsmittel und Beratung – die wichtigsten Leistungen im Überblick.
von Engel im Alltag
Pflegegrad 1 bedeutet eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit – etwa 12,5 bis unter 27 Punkten im Begutachtungsassessment. Anders als bei den höheren Pflegegraden gibt es kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistungen im klassischen Sinn. Trotzdem stehen Betroffenen wichtige Leistungen zu, die im Alltag spürbar entlasten.
1. Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)
Der Entlastungsbetrag beträgt aktuell 131 €/Monat und kann für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsangebote eingesetzt werden – etwa für Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe oder Tagespflege. Nicht verbrauchte Beträge können im laufenden Kalenderjahr angesammelt und bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden.
2. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 SGB XI)
Bis zu 42 €/Monat für Hilfsmittel, die regelmäßig benötigt werden – etwa Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel oder FFP2-Masken. Die Abrechnung läuft entweder über Anbieter, die direkt mit der Pflegekasse abrechnen, oder per Eigenkauf und Erstattung.
3. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Bis zu 4.000 € Zuschuss pro Maßnahme – etwa für eine bodengleiche Dusche, einen Treppenlift oder die Verbreiterung von Türen. Mehrere Personen in einer Wohngemeinschaft können den Betrag bündeln.
4. Hausnotruf
Die Pflegekasse übernimmt den Anschluss und einen monatlichen Pauschalbetrag für ein Hausnotrufsystem (aktuell rund 25,50 €/Monat).
5. Pflegeberatung
Sie haben Anspruch auf eine kostenfreie Pflegeberatung nach § 7a SGB XI – durch die Pflegekasse, einen Pflegestützpunkt oder unabhängige Berater:innen. Eine sinnvolle erste Anlaufstelle direkt nach dem Bescheid.
6. Beratungsbesuch nach § 37 Absatz 3 SGB XI
Bei Pflegegrad 1 ist der halbjährliche Beratungsbesuch einer anerkannten Pflegekraft freiwillig – kann aber jederzeit in Anspruch genommen werden.
Was Pflegegrad 1 nicht bietet
- Kein Pflegegeld bei häuslicher Pflege.
- Kein eigener Anspruch auf Pflegesachleistungen über einen Pflegedienst.
- Keine Kurzzeit- oder Verhinderungspflege (diese gibt es erst ab Pflegegrad 2).
Tipp aus der Praxis
Entlastungsbetrag und Hilfsmittel-Pauschale zusammen ergeben übers Jahr rund 2.076 €, die viele Familien bei Pflegegrad 1 nicht voll ausschöpfen. Sprechen Sie mit Ihrer Pflegekasse oder mit uns – damit Ihnen nichts entgeht.
Hinweis: Beträge können sich durch Gesetzesänderungen anpassen. Maßgeblich ist immer der individuelle Bescheid Ihrer Pflegekasse. Dieser Beitrag ersetzt keine Beratung im Einzelfall.